Mängelkarte (Begutachtung nach §17StVZO/§5FZV)


Haben Sie eine Mängelkarte von der Polizei erhalten? Haben Sie eine Aufforderung von der Straßenverkehrsbehörde erhalten, Ihr Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit untersuchen zu lassen?

 

Hier sollten Sie unverzüglich agieren, da die Zulassungsstelle bei Missachtung Ihr Fahrzeug still legen wird.

 

Beseitigen Sie die seitens der Polizei festgestellten Mängel und kommen Sie zu uns ins Prüfzentrum "Zinkhütte". Wir stempeln Ihnen die Mängelkarte ab!