Tempo 100 (9. AusnV zur StVO)


Tempo 100 - Anhänger - Berechnung - amtlich anerkannter Prüfstützpunkt der KÜS in Bergisch Gladbach/Bensberg

Sie möchten auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit ihrem Gespann 100km/h schnell fahren?

Wir stellen im Namen und Rechnung der KÜS Bescheinigungen nach der 9. Ausnahmeverordnung StVO (Tempo-100-Plakette).

 

Hierzu müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Das Zugfahrzeug muss mit einem ABS-System ausgerüstet sein.
  • Der Anhänger muss für Tempo 100 geeignet sein. Dies ist bei Anhängern ab EZ 01.01.1990 gesetzlich vorgeschrieben und somit gegeben. Bei älteren Anhängern ist eine Herstellerfreigabe erforderlich.
  • Die Reifen am Anhänger dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen für eine Geschwindigkeit bis mindestens 120 km/h (Geschwindigkeitsindex L) zugelassen sein. 

Berechnen Sie hier welches Leergewicht ihr Zugfahrzeug mindestens aufweisen muss

  • Gerne Beraten wir Sie -> Rufen Sie uns an oder kommen Sie zu uns in unserem Prüfzentrum "Zinkhütte" in Berg. Gladbach.